Zitat:
Zitat von LidlRacer
Die "rein formalen Gründe" klingen sehr sinnvoll.
In dem verlinkten Audio-Video spricht sie hier
https://youtu.be/p_OjhG5hFhc?t=566
von einem "Terror-Regime, wie es die Welt noch nie, nie gesehen hat. Da können sich Mao, Hitler und Stalin wirklich ne Scheibe abschneiden."
Denke, sie ist momentan in der Psychiatrie nicht ganz falsch.
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Nein,
gegen ihren Willen, wie sie das im Audio-Video ja ausdrückt, darf sie nicht in der Psychiatrie eingesperrt werden ohne Beschluss eines Richters auf ärztliche Anordnung. Und rechtliche Voraussetzung für ein Einsperren gegen den Willen ist der Nachweis einer konkreten Eigen- oder Fremdgefährdung von anderen Personen wie ich schon schrieb. Und eine solche geht aus den uns verfügbaren Informationen nicht hervor.
Ob Frau Bahner vielleicht eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung benötigt, ist für die Rechtfertigung des ausgeübten Zwanges (Einsperren) nicht massgebend und wir können das auch gar nicht beurteilen.
Zitat:
Zitat von LidlRacer
Wo steht etwas von Entlassung nach 24 Stunden? Mir scheint, sie ist noch drin.
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Ich nahm es nur an, weil sie im Telefongespräch betont, dass sie einen freiwilligen Aufenthalt ablehnt und da muss sie wieder entlassen werden nach 24h.