Zitat:
Zitat von Nogi87
Wenn du dir mal das Grundgesetz durchliest wirst du feststellen, dass unter vielen Artikeln folgender Satz oder eine abgewandelte Form steht:
dieses Recht kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden
Hier zum Beispiel sogar explizit auf einige aktueller Regelungen
Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
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Das stimmt - Wichtig ist eben hierbei, dass es eines Gseetzes bedarf, welches vom Parlament verabschiedet wird. Und eben nicht mit Verordnungen durch den Gesundheitsminister oder gar das RKI getan ist. Darüberhinaus muss eine Verhältnismässigkeit bestehen, und die ist dauerhaft zu überprüfen.
Ich bin weder ausgewiesener Juraexperte, noch Experte beim Thema Epidemien. Mir stösst es allerdings sauer auf, wenn unter Berufung auf ein "höheres Ziel" und möge dieses noch so hoch sein, genervt darauf reagiert wird wenn jemand sagt, dass man das Thema Grundgesetz vllt nochmal mit in den Diskurs aufnimmt =)