Zitat:
Zitat von Alteisen
Steht das "Recht auf Urlaub in MV" nun auch schon über dem Recht auf körperliche Unversehrtheit aller Anderen?
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Es geht um die Verhältnismäßigkeit:
"Der Staat darf auch in der aktuellen Ausnahmesituation nur in unsere Grundrechte eingreifen, wenn dies verhältnismäßig ist. Und das Ziel, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern, muss nach Möglichkeit durch Maßnahmen verfolgt werden, welche die Grundrechte so wenig wie möglich beschränken. Es geht also immer um eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter." (freiheitsrechte.org)
Es gabe auf heise.de auch einen interessanten Artikel, der die Äusserung von Frau Merkel kritisch betrachtet:
https://www.heise.de/tp/features/Ver...html?seite=all
Ich habe darüber auch kein abschließendes Urteil. Ich bin nur ein neugieriger Leser und lausche der für mich interessanten Zeiten, die wir gerade erleben.
