Zitat:
Zitat von Alteisen
Steht das "Recht auf Urlaub in MV" nun auch schon über dem Recht auf körperliche Unversehrtheit aller Anderen?
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Das ist sicherlich nicht so klar schwarz und weiß zu beantworten. Aber ja, es gibt auch rechtliche Grenzen für die Videoüberwachung. Aktuell ist es akzeptiert um Menschen ein subjektives Sicherheitsgefühl zu geben (bspw Bahnstationen, wo man nachts alleine ist). Aber prinzipiell steht einer flächendeckenden Überwachung das Recht zur privaten, ungestörten Bewegung im öffentlichen Raum gegenüber.
Auch hier - Ich kann Argumente verstehen, warum man Drohnen für gut empfindet. Es gibt aber eben auch Argumente dagegen. Und die darf man auch äußern, ohne dass du wieder direkt flapsig reagierst
