Zitat:
Zitat von Alteisen
Mit Verweis auf Gefahr in Verzug wird man Dir diesen Zahn schnell ziehen. Und das völlig zu Recht.
Und das Grundgesetz, auf das Du Dich so schön berufst, enthält nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.
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Bist Du Jurist oder regelmäßiger TV-Krimi-Konsument?
Kleine Besserwisserei am Rande: Es heißt "Gefahr i
m Verzug" und nicht "i
n Verzug".
Gruß
N.
