rein rechtlich steht dir das zu, aber ob IM das auch wirklich so macht ohne dass du vor Gericht gehen musst würde ich auch bezweifeln
EDIT: zuletzt hat die Bundesregierung ja auch eine Gutscheinlösung als Erleichterung für die Veranstalter in Aussicht gestellt bzw. angedroht (aus Sicht der Kunden)
EDIT2:
Zitat:
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Zitat von Hafu aus ITU HH thread
Wenn der Veranstalter auf ein formloses Schreiben mit Bitte um Rückforderung nicht reagieren sollte (was angesichts der eindeutigen EU-Rechtslage eher unwahrscheinlich ist), dann wäre der alternative Schritt die Einleitung eines Mahnbescheids (kostet online 25,-€ und die Kosten des Mahnverfahrens kommen auf die ursrpüngliche Rückforderung drauf).
In dem Fall müsste der Gemahnte gerichtlich belegen, dass die ursprüngliche Forderung unrechtmäßig war, wenn er den aus dem Nahnbescheid resultierenden Vollstreckungsbescheid anfechten will.
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Grüße
Tri-K
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Geändert von tridinski (07.04.2020 um 18:16 Uhr).
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