Zitat:
Zitat von Matthias75
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Wer dauerhaft an/in seinem Zweiwohnsitz bleiben will, muss nicht kontrolliert werden (bzw. nur einmal bei der Einreise), da er nicht ständig die "Grenze" passiert.
Matthias
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Auch wer bis zum Herbst am Zweitwohnsitz bleiben will, wird von der Polizei am Wohnort aufgesucht und des Landes verwiesen. Man darf sich generell nicht am Zweitwohnsitz aufhalten in Mecklenburg-Vorpommern, ausser man ist dort berufstätig oder es gibt eine bauliche Nothavarie.