Zitat:
Zitat von Stefan
Ein Verein kann nicht "genau so" Rücklagen bilden, wie eine Firma es kann. Schau doch mal im § 55 Abs.1 Nr. 5 Abgabenordnung. Vereine riskieren ihre Gemeinnützigkeit, wenn sie Mittel nicht zeitnah verwenden ("Freie Rücklage"... sind mir bekannt).
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Das ist klar, aber es gibt auch noch eine zweckgebundene Rücklage. Zum anderen müssen die Vereine auch nicht "genau so" Rücklagen bilden wie Firmen. Die Kosten sind andere. Und je nach Zeitpunkt der Absage kann die Rücklage reichen. Mehr will ich gar nicht sagen.