Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Klugschnacker
					 
				 
				Vorsorgliche Absagen sind für den Veranstalter ein finanzielles Risiko: 
 
Ein Veranstalter, der eine Veranstaltung absagt, ist zur Rückzahlung der Startgelder verpflichtet, sowie zum Schadenersatz (z.B. Hotel- und Reisekosten). 
 
Liegen für die Absage zwingende äußere Umstände vor, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, entfällt die Schadenersatzpflicht. Daher ist es wichtig, dass diese zwingenden äußeren Umstände vorliegen. Das lässt Veranstalter zögern. Sie haben dann nur die Rückzahlungen der Startgelder zu leisten, nicht aber den Schadenersatz. 
			
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 Und genau nach dem Prinzip geht auch Ironman vor, sobald das Verbot von einer Behörde kommt, wird der Event verschoben oder abgesagt. Kann man  
hier auch wunderbar nachverfolgen. In jeder Absage steht dazu dass sie die Auflagen der Regierung und der Behörden folgen. Da bei uns aber noch keine Maßnahmen beschlossen sind die über den April hinausgehen, bekommst du von Ironman auch noch keine Absage für Frankfurt.