ach Mario, entspann Dich bitte etwas!
Aktuelle Meldung aus DK besagt:
Zitat:
Zitat von https://www.nordschleswiger.dk/de/daenemark-politik/mette-frederiksen-steht-trotz-fehlender-evidenz-zur-grenzschliessung
Die dänischen Grenzen sind vorläufig bis zum 13. April geschlossen und den Bürgern wird davon abgeraten, das Land zu verlassen. An der deutsch-dänischen Festlandgrenze sind von 13 Grenzübergängen nur noch drei für den Verkehr geöffnet. Während Ausreisende nicht kontrolliert werden, wird in Richtung Dänemark jedes einreisende Fahrzeug kontrolliert und möglicherweise abgewiesen.
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der TBT ist meines Wissens nach noch immer am 1.8.2020.
Zitat:
Zitat von https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-grenzkontrollen-keine-schliessung-triftige-gruende-wer-noch-reisen-darf/
Praktisch heißen die Kontrollen, dass man nur noch die offiziellen Grenzübergänge benutzen darf. Wer auf Schleichwegen einreist, handelt nun formal gesehen rechtswidrig, die Bundespolizei könnte solche Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro belegen (§ 98 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG). In der Praxis dürfte das aber ebenso selten vorkommen wie theoretisch mögliche Bußgelder bei Verstößen gegen Quarantänevorschriften. Momentan lebt der Rechtsstaat schon aus Kapazitätsgründen auch davon, dass die Bevölkerung freiwillig mitmacht.
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im Rahmen des EU Rechtes nehme ich an (da ich auf die Schnelle den Rechtshintergrund nicht gefunden habe!), dass auf der DK Seite das selbe gilt...
Schengenraum wäre dann wohl ein guter Suchbegriff.
