Zitat:
Zitat von abc1971
Wenn ja, hätte dies, nach meinem Rechtsverständnis zur Folge, dass die gesamten AGB nichtig werden, mit allen Rechtsfolgen. Das wäre nicht gut.
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Nichtig wäre in dem Fall mEn nur die jeweile Klausel.
Andernfalls wäre das für den zahlenden Teilnehmer im Falle einer Absage seitens des Veranstalters in der Tat nicht gut - es wäre sogar ausgesprochen hervorragend.