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Alt 28.03.2020, 07:35   #19
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.713
Zitat:
Zitat von Thomas W. Beitrag anzeigen
Kann es sein, dass man nur den Verlust , durch die Nebentätigkeit anrechnungsfrei ausgleichen darf, der durch die Kurzarbeit entsteht ?
Bisher galt: Wenn man während des Bezuges von KUG die Nebentätigkeit aufnimmt, wird das Nebeneinkommen angerechnet.

NEU! Ist seit 1.4./Corona halt, ich zitiere aus einem gestern eingegangenen Rundschreiben:

Zitat:
Weiter wird bei Kurzarbeit auf die vollständige Anrechnung des Entgelts für Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen verzichtet. Dies gilt bis zur Höhe des vorher verdienten Nettoentgelts.
Also, ja. Das stimmt aktuell aber halt nur in den systemrelevanten Bereichen (z.B. Landwirtschaft, Handel, Sicherheit, Transport oder im Gesundheitswesen). Steht so auch auf der Seite der Arbeitsagentur irgendwo.
Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten