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Zitat von Klugschnacker
Falls deutsches Recht anwendbar ist, ist Dein Startgeld zu erstatten. Ausweichtermine musst Du nicht akzeptieren.
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Wenn ich das richtig im Kopf habe, gelten zunächst individuelle Absprachen, z.B. durch Vertrag. Wenn diese geltendem Recht widersprechen oder es solche Absprachen nicht gibt, gilt allgemeines Recht.
In den
AGB für 2020 findet sich dazu zwei Absätze:
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4. Haftungsausschluss
4.1.Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann.
Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, beispielsweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, “Höherer Gewalt”, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt eine Rückerstattung der Anmeldegebühren, gemäß § 3 Absatz 5.
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und
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3. An- und Abmeldung
3.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht.
Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters (mindestens 90,00 EUR pauschale Bearbeitungsgebühr) statt.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
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Ob das deutschem Recht widerspricht, müssen andere beurteilen.
M.