Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Wenn die Veranstaltung nicht stattfindet, ist das Startgeld zurückzuerstatten. Die Frage nach dem Verschulden spielt dabei keine Rolle. Es ist daher einerlei, ob das Land Bayern die Veranstaltung ermöglicht oder nicht.
Die Frage nach dem Verschulden spielt erst bei Schadenersatz eine Rolle.
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ah ok,
wenn das so ist muss ich mir doch als Teilnehmer von IM oder anderen noch nicht abgesagten Veranstaltungen keine Sorgen machen. Entweder starte ich, oder ich bekomme mein Geld zurück, sofern ich nicht den Ausweichtermin annehme oder verschiebe.
Bleibt die Frage ob man sein Geld zurückbekommt, wenn der Ausweichtermin nicht passt und man nicht in 2020 verschieben will oder kann.