Das Video finde ich richtig gut, und die Absage gibt auch Planungssicherheit für alle betroffenen.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Wenn der Veranstalter eine Veranstaltung absagt, ist er nach deutschem Recht zur Erstattung des Startgeldes verpflichtet, und zwar in vollem Umfang. Das gilt unabhängig von der Frage nach dem Verschulden.
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So würde ich die Rechtslage auch sehen, ohne die AGB´s der Challange genau zu kennen. Das ist ja auch der Grund warum andere Veranstalter nicht absagen, die werden das auch nicht tun, so lange die Veranstaltung nicht von einer Behörde verboten/nicht genehmigt wird.
Rechtlich ist das Angebot mit €90,- Bearbeitungsgebühr sicher genau zu prüfen, ich sehe eigentlich keinen Grund dafür auch wenn ich gut verstehen kann das man hier versucht Geld einzunehmen.
Wir müssen derzeit leider auch viele Veranstaltungen/Anmeldungen als Dienstleister rückabwickeln. Ehrlich gesagt sind die Kosten und der Aufwand relativ hoch, der Schaden also doppelt und dreifach.
Es ist also immer eine Überlegung wert ob man sein Startgeld zurück hohlt. Einige Veranstaltungen wird es nächster Jahr bestimmt nicht mehr geben, vor allem die kleineren.