Zitat:
Zitat von Helmut S
Warum sollte ein sozialversicherungspflichtiger AN sein vor der Kurzarbeit erhaltenes Gehalt auch nicht behalten dürfen? Das war schließlich eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung. 
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Nebentätigkeiten, kann er behalten und werden nicht angerechnet.