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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Kurzarbeitergeld
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Alt 26.03.2020, 20:50   #6
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.788
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Kurzarbeitergeld bekommt jeder Arbeitnehmer.
Das ist falsch. Nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer kann KUG abgerechnet werden. Ich z.B. bin ebenfalls angestellter Arbeitnehmer, bin aber nicht sozialversicherungspflichtig. Ich bin Vorstand einer kleinen AG. Für mich kann kein KUG von meinem Arbeitgeber angerechnet werden.

Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Auch Fußballprofis würden KAG bekommen, wenn ihr Verein zahlungsunfähig würde.
Auch das ist falsch hinsichtlich der Bedingung. Zahlungsunfähigkeit hat nichts mit der Gewährung von Kurzarbeitergeld zu tun insbesondere ist es keine Voraussetzung.

Im Insolvenzfall kann ein Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen, wenn der AG seiner Gehltszahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann. Wird während einer Kurzarbeit das Insolvenzverfahren eröffnet und hat der AG von der Arbeitsagentur KUG als Ersatz für die verauslagte Leistung erhalten und diese nicht an die AN weitergegeben, dann kann die Arbeitsagentur dies als Gläubiger zurückfordern.



Geändert von Helmut S (26.03.2020 um 21:10 Uhr).
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