Zitat:
Zitat von MattF
Kurzarbeitergeld bekommt jeder Arbeitnehmer.
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Das ist falsch. Nur für
sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer kann KUG abgerechnet werden. Ich z.B. bin ebenfalls angestellter Arbeitnehmer, bin aber nicht sozialversicherungspflichtig. Ich bin Vorstand einer kleinen AG. Für mich kann kein KUG von meinem Arbeitgeber angerechnet werden.
Zitat:
Zitat von MattF
Auch Fußballprofis würden KAG bekommen, wenn ihr Verein zahlungsunfähig würde.
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Auch das ist falsch hinsichtlich der Bedingung. Zahlungsunfähigkeit hat nichts mit der Gewährung von Kurzarbeitergeld zu tun insbesondere ist es keine Voraussetzung.
Im Insolvenzfall kann ein Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen, wenn der AG seiner Gehltszahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann. Wird während einer Kurzarbeit das Insolvenzverfahren eröffnet und hat der AG von der Arbeitsagentur KUG als Ersatz für die verauslagte Leistung erhalten und diese nicht an die AN weitergegeben, dann kann die Arbeitsagentur dies als Gläubiger zurückfordern.
