Zitat:
Zitat von dr_big
7. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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Ah danke.  und auch noch mit Ermessenspielraum ( KANN ... geahndet werden). Na dann... so wird es hier wahrscheinlich auch geregelt.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Geändert von Vicky (22.03.2020 um 18:23 Uhr).
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