Zitat:
Zitat von Roini
Falls dies offiziell so gehandhabt wird wäre ja auch der IM Kraichgau betroffen?
|
Der 15.06. ist ja erstmal nur ein beliebiges Datum (die Verordnung gilt erstmal drei Monate). Es steht aber auch explizit drin:
"Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern."
Was bis Juni ist, kann keiner verlässlich vorhersehen, genau auf das Datum 15.06. würde ich nicht zu viel geben.