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Alt 12.03.2020, 07:34   #11810
deirflu
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Benutzerbild von deirflu
 
Registriert seit: 31.08.2011
Beiträge: 2.510
Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Wenn mir als Inhaber einer Zeitnahmefirma bekannt und bewusst ist, dass der Veranstalter offensichtlich keine Probleme mit der Teilnahme von "zweifelhaften Personen" hat, dann sehe ich einen Verstoss gegen:

Ich arbeite ja selbst in dieser Branche und ja, wenn mir Unregelmäßigkeiten oä auffallen schau ich schon dass die Athleten bestraft werden.
Befindet sich ein gesperrter Athlet auf der Startliste melde ich dass an den Veranstalter bzw Kampfrichter.

Mich stört das Wort "zweifelhaften Personen", das ist doch viel zu schwammig bzw damit kann keiner arbeiten.
Entweder ein Athlet ist gesperrt oder eben nicht.
Nur weil mir persönlich jemand als "zweifelhaften Person" vorkommt kann ich nichts gegen einen Start sagen oder machen. Auch den meisten Veranstaltern und Offiziellen geht es so. Ex Doper usw sind auch bei denen nicht unbedingt so beliebt, aber was sollen sie machen wenn sie nach den Regeln start berechtigt sind?
Im weiteren Sinn dann mit solchen Veranstaltern nicht mehr zusammen zu arbeiten wäre nicht sehr wirtschaftlich
deirflu ist offline