Zitat:
Zitat von hanse987
Noch mal zurück zur Dopingtestprotokoll. Wenn die Angabe eine Muss-Angabe ist, dann gibt es ja nur 2 Möglichkeiten:
1. Er hat die Infusion angegeben und es hat keinen der Verantwortlichen interessiert, denn richtig ans Tageslicht kam es erst durch den Facebook oder Instagram Beitrag.
2. Er hat es nichts angegeben. Dann ist es für mich absichtliches Verschweigen der Infusion und somit Vorsatz!
Irgendwie hat das geringe Strafmaß einen sehr faden Beigeschmack.
|
Beim ingesamt etwas faden Beigeschmack würde ich dir recht geben, aber ich bin mir sicher, dass es in Texas für Amateure (so wie bei fast allen Ironman-Rennen weltweit) gar keine Wettkampf-Dopingkontrollen gegeben hat. Somit musste er dann ja auch nichts schriftlich angeben.
Bei den allermeisten Ironman-Rennen gibt es nichtmal Dopingkontrollen für Profis.