Zitat:
Zitat von Hafu
Neben den Medikamenten werden auch eventuell genutzte Nahrungsergänzungsmittel abgefragt. Und ja, dies ist eine Muss-Angabe.
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Noch mal zurück zur Dopingtestprotokoll. Wenn die Angabe eine Muss-Angabe ist, dann gibt es ja nur 2 Möglichkeiten:
1. Er hat die Infusion angegeben und es hat keinen der Verantwortlichen interessiert, denn richtig ans Tageslicht kam es erst durch den Facebook oder Instagram Beitrag.
2. Er hat es nichts angegeben. Dann ist es für mich absichtliches Verschweigen der Infusion und somit Vorsatz!
Irgendwie hat das geringe Strafmaß einen sehr faden Beigeschmack.