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Alt 13.02.2020, 23:00   #99
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.543
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen

Ausgrenzung der Wählerstimmen ist eindeutig, wenn die Wahl von Kemmerich (einer Person, der keinerlei rechtextreme Tendenzen zugeschrieben werden können, und gegen den kein demokratischer Einwand möglich ist) wegen der AfD-Stimmen rückgängig gemacht wird - also wird (eigenmächtig) ein Teil des Parlaments und damit auch ihre Wähler des Stimrechts beraubt.
......
Die AFD missbrauchte die Wahl, indem sie einen eigenen Kandidaten zum Schein, zur bewussten Täuschung der anderen Fraktionen aufstellte, um dann selbst komplett für den FDP-Kandidaten zu stimmen und ihrem Kandidaten Null Stimmen zu geben. Der FDP-Kandidat hätte die Wahl gleich ablehnen sollen und nun ist er zurückgetreten, weil der Wahlsieg allein durch die AFD-Stimmen möglich war. Hätte die AFD sich vor der Wahl erklärt und kein Täuschungsmanöver veranstaltet, wäre Kemmerich enweder gar nicht angetreten oder es hätten sich mehr CDU-Mitglieder enthalten.

Durch den Rücktritt werden doch die AFD Abgeordneten nicht ihres Stimmrechtes beraubt. Seltsame, unsinnige Argumentation. Sie dürfen bei jeder Wahl demokratisch abstimmen. Nur die Strategie, gegen die stärkste Fraktion und die geplante Koalition einen MP zu wählen, ist gescheitert, weil sie für einen Kandidaten stimmten, der keine Regierung bilden konnte und zurücktrat.

Geändert von qbz (13.02.2020 um 23:24 Uhr).
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