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Zitat von DocTom
Ich kritisiere den Fraktionszwang jeder demokratisch legitimierten Partei.
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Okay. Du hattest halt explizit den Fraktionszwang der
etablierten Politiker kritisiert (und damit die neue AFD implizit ausgenommen.)
Zitat:
Zitat von DocTom
Nach aktuell (und noch) geltendem Wahlrecht ist (sollte sein) jeder Stimmberechtigte bei einer solchen Wahl nur seinem Gewissen und seinen Wählern verantwortlich, nicht wahr?
Und Kemmerich hat eine Beteiligung der AfD in jeglicher Form öffentlich ausgeschlossen. Warum sollte ich einem FDP Politiker nicht glauben? Ist Dir die FDP auch schon zu weit rechts?
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Nein. Ich kritisierte die AFD-Abgeordneten für den Missbrauch des Wahlrechtes! Dass das Gewissen allen AFD-Abgeordneten befahl, für den FDP-Mann Kemmerich zu stimmen und nicht den eigenen auf der Wahlliste stehenden AFD-Mann zu wählen, glaubst auch nur Du allein. Alle politisch Informierten bewerten das als Weisung von Höcke und dem Flügel. Wer sich nicht daran hält, muss die Fraktion verlassen. Und genauso befahl das Gewissen, allen CDU Abgeordneten für den FDP.Kandidaten zu stimmen.
Und ich kritisierte schon vor dem Rücktritt Kemmerich, dass er die Wahl annahm, weil sie
nur wegen der AFD-Betrugsstimmen zustande kam. Kemmerich hat Absprachen mit der AFD verneint, aber doch nicht die Tatsache, dass seine Wahl dank der AFD erfolgte.
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Zitat von DocTom
Theoretische Überlegung:
Was macht ihr, wenn AfD Abgeordnete den nächsten Bundeskanzler mitwählen? Solange wählen, bis die Abgeordneten der AfD aufgeben und nicht einem Bundeskanzler ihre Stimmen geben? Wäre Frau Merkel oder Frau A.K.-K. dann auch zur Aufgabe der Politikerkarriere gezwungen???

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Verstehst Du den Unterschied zwischen einer Wahl, bei der/die Kanzler/in mit den eigenen Partei- und Koalitionsmitglieder der Regierungskoalition ermöglicht wird und einer Kanzlerwahl, die nur mithilfe der AFD möglich ist. Die AFD stimmte auch schon für Regierungsvorlagen oder gemeinsam mit der Opposition, die Beschlüssen hingen nie von den AFD-Stimmen ab.
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Zitat von DocTom
Das Andenken von Lübcke beschmutzt, wer seine Aussage einschränkt oder in seinem egenen Sinne auszunutzen gedenkt, dieser sein zitierter Ausspruch gilt mMn generell und für alle, die sich nicht an geltende deutsche Gesetze halten mögen (Nazis und schwarzer Block zB) oder das Grundgesetz oder Gesetze zu Wahlen und der Unabhängigkeit von Abgeordneten mißachten.
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Das von Dir zitierte Statement verwendete Lübcke in einem ganz bestimmten Kontext der Asylpolitik, gerichtet an Gegner der deutschen Asylregelung, worauf sich seine Rede bezog. Deswegen wurde er von einem Nazi erschossen. Er meinte damit sicher nicht eine kritische Bemerkung an mangelhafter Naziverbrechensaufklärung des Staates, wie ich es tat. Deine Verwendung bleibt geschmacklos.