01.02.2020, 14:38
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Zitat:
Zitat von David Ziegelmayer (Rechtsanwalt) für Legal Tribune Online
Es ist nämlich nicht der erste Versuch, den Slogan anzumelden: Bereits Anfang des vergangenen Jahres wurde hierzulande eine Anmeldung der Wortmarke (nicht von Greta oder ihrer Stiftung) "Fridays for Future", insbesondere für Bekleidung und Druckereierzeugnisse, vorgenommen – und vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wieder zurückgewiesen. Gegenüber der FAZ ließ das Amt verlauten, dass es sich um eine "beschreibende Sachangabe" handele, die "nicht als Marke verstanden" werde. Juristisch ist dies ein Fall eines "absoluten Schutzhindernisses" aufgrund der "fehlenden Unterscheidungskraft". Akte geschlossen.
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Ist das ganze Vorhaben also böse oder unanständig? Nein. Wenn Greta, "ihre" Familie und "ihre" Stiftung nicht zusehen wollen, wie andere den Begriff "Fridays for Future" kommerziell ausschlachten, kann sie gar nicht anders, als diesen schon sehr späten Versuch der Anmeldung zu wagen. In diesen Kontext passt die Instagram-Kampagne, mit der die Herkunft des Slogans zementiert und über Greta an die Stiftung gebunden werden soll. Klappt es mit der Anmeldung nicht, ist der einzige Trost, dass auch diejenigen, die einzig kommerzielle Interessen im Sinn haben, kein Monopol erwerben können.
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Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruen...echt-kampagne/
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