Zitat:
Zitat von chris.fall
Herr Suhr ist ja nicht dafür berstraft worde, dass er einen Unfall gebaut hat .....die ermittelnden Behörden zu dem Schluss gebracht haben, dass er sein Fahrzeug nicht im Griff hatte. Und damit hat er dann nicht nur sich sondern auch andere gefährdet.
|
Doch, eben darum. Er hat einen Unfall gebaut, weil er das Fahrzeug nicht im Griff hatte.
Es war ja ein Selbstunfall, ohne Beteiligung anderer.
So absurd das tönt, aber er hat gegen Art. 31 des CH-Strassenverkehrsgesetzes verstossen, und weil die Polizei davon Wind bekommen hat, muss sie halt auch rapportieren.
Zitat:
Zitat von Hafu
Mit derselben Argumentation und Rechtsnorm, mit der man Herrn Suhr bestraft, müsste man konsequenterweise auch jeden sonstigen privaten Unfall im öffentlichen Raum ahnden:
z.B. Sturz wegen übersehener Bordsteinkante, auf Glatteis, zuhause an Tepppichkante mit Schenkelhalsfraktur ==> 150 SFR Geldbuße wegen Nicht-Beherrschens des aufrechten Ganges!
|
Es gibt ein Gesetz welches das Verhalten im Strassenverkehr regelt. Es gibt kein Gesetz, welches den aufrechten Gang regelt, daher wäre die geforderte Konsequenz natürlich Quatsch.