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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Mit Fahrrad gestürzt - Buße wegen nicht beherschen des Fahrzeugs
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Alt 01.02.2020, 09:00   #10
Hafu
 
Beiträge: n/a
Mit derselben Argumentation und Rechtsnorm, mit der man Herrn Suhr bestraft, müsste man konsequenterweise auch jeden sonstigen privaten Unfall im öffentlichen Raum ahnden:

z.B. Sturz wegen übersehener Bordsteinkante, auf Glatteis, zuhause an Tepppichkante mit Schenkelhalsfraktur ==> 150 SFR Geldbuße wegen Nicht-Beherrschens des aufrechten Ganges!

In einem Rechtsstaat sollten Strafen nie Selbstzweck sein, sondern ein bestimmtes Ziel verfolgen. In der Regel dienen sie dazu, die Bürger (durch den Abschreckungseffekt der Strafe) dazu zu motivieren, sich rechtskonform zu verhalten. Was soll in diesem konkreten Fall mit der Strafe erreicht werden? Dass der Geschädigte nicht mehr am Straßenverkehr teilnimmt und zu Hause bleibt? Oder dass er nur noch in Deutschland Rad fährt, wo fahrlässiges Verhalten, bei dem man sich selbst geschädigt hat, nicht noch zusätzlich vom Staat bestraft wird?
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