Zitat:
Zitat von bergflohtri
Absurd 
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Leider ja.
Eventuell wäre man aus der Nummer wieder rausgekommen wenn man Einspruch erhoben hätte, behauptet, man hätte im Spital noch unter Schock gestanden und behauptet, in Wahrheit wäre ein Kind über die Strasse gerannt.
Ob das dann als unverschuldet gilt, sollte man aber vorher abklären.
Anyway, ist zu spät.