Zitat:
Zitat von Meik
Schon klar, das habe ich auch gefunden. Aber nirgendwo den Zwang dass das so in der Satzung stehen muss. Wo steht dass die Satzung bei einem großen Verein/Verband keinen hauptamtlichen Vorstand zulassen darf. 
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Meines Wissens gibt es kein Gesetz, dass das vorschreibt. Hier geht es letztlich um die Auslegung durch die Finanzämter. Eine entsprechende Formulierung in der Satzung erleichtert aber die Bewilligung der Freistellungserklärung des Finanzamtes ungemein.
Das Vergütungsverbot für Mitglieder gemeinütziger, steuerbegünstigter Vereine bezieht sich m. W. auf den dritten Teil der Abgabenordnung, insbesondere § 55 (Selbstlosigkeit).