Zitat:
Zitat von qbz
Ich bin gespannt auf die PK und die Begründung und Zielrichtung der Klage.
Meines Erachtens sollte man eine Bundesverfassungsgerichtsklage einreichen bei guten Erfolgsaussichten..
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In den
Niederlanden hatte eine vergleichbare Klage vor dem dortigen Verfassungsgericht (nach mehrjährigen Verhandlungen) Erfolg und die dortige Regierung wurde zu einer höheren Senkung der CO2-Ziele verurteilt.
Entscheidend in der Urteilsbegründung war übrigens das EU-Recht (konkret die Menschenrechtskonvention des Europarats) und nicht das jeweilige niederländische Recht.
Da Deutschland genau wie die Niederlande dem EU-Recht unterliegt und sich unser Rechtssystem auch sonst nicht gravierend vom niederländischen Recht unterscheidet, würde ich die Erfolgsaussichten der Klage in Deutschland grundsätzlich als hoch einstufen.
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Zitat:
Zitat von qbz
Die Auseinandersetzung für den Klimaschutz fällt primär auf dem politischen und wirtschaftlichen Fussballplatz und nicht im Gerichtssaal.
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Fahrverbote in Innenstädten für bestimmte Fahrzeuge aufgrund von Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden oder/und Feinstaub gab es in Deutschland bislang glaube ich nahezu ausschließlich nach entsprechenden Gerichtsurteilen.
Das kann man gut oder schlecht finden, aber die Justiz ist in einem Rechtsstaat ein sehr scharfes Schwert, mit dem rechtskonformes Verhalten manchmal auch erzwugen werden kann.
Grundsätzlich schöner wäre es auch aus meiner Sicht, wenn Klimaschutzmaßnahmen nicht von Gerichten erzwungen werden, sondern aufgrund der Einsicht von Bürgern, Politikern und aufgrund von Wahlentscheidungen zustande kommen.
Da aber manche Themen (z.B. Tempolimit) in Deutschland von sehr vielen Politikern und noch mehr Wählern übertrieben emotional überfrachtet sind (so wie es vor 40 Jahren auch die Diskussion über Gurtpflicht im Auto, Helmpflicht bei Motorradfahrern oder 20 Jahre später das Rauchverbot in Gaststätten war), muss die Gesellschaft manchmal wohl doch durch Verbote und Verordnungen zu ihrem Glück gezwungen werden.