Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Willi
					 
				 
				Das gesamte Präsidium muss ehrenamtlich tätig sein - eine der Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. 
			
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 Das ist natürlich so kategorisch nicht richtig. Insbesondere hängt die Möglichkeit trotz Gemeinnützigkeit Gehälter zu bezahlen an der Satzungsgestaltung. Sowas muss darin vorgesehen werden - z.B. von der Mitgliederversammlung zu bestimmen sein. Wenn das Gehalt dann noch angemessen ist - passt's i.d.R.
Da in der Satzung der DTU (beim querlesen) darüber nix zu finden war, gehe ich davon aus, dass das auch nicht gewollt (oder versaubeutelt) wurde.
Aber das wird schon ... die machen das schon.
peace Helmut