Zitat:
Zitat von Bommel91
Mit „kein Recht“ meinte ich natürlich nicht den tatsächlichen Vorgang, sondern vielmehr, dass er kein Recht hat sich mit dem Verwels auf den Hersteller auszuruhen.
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Wenn Du das gemeint haben solltest, dann hättest Du es nicht so formulieren sollen:
Zitat:
Zitat von Bommel91
Der Händler hat kein Recht, dass RAd zum Hersteller zu schicken. Er muss dir gegenüber neu liefern oder reparieren. 434 folgende BGB
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