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Zitat von qbz
Ist natürlich extrem kurios, dass sich CDU/CSU-Abgeordnete über den Begriff "Notstand" so künstlich aufregen, beschloss ihre Partei in der Regierung gemeinsam mit der SPD 1968 bekanntlich die sog. " Deutsche_Notstandsgesetze": Diese Notstandsgesetze enthalten Regelungen für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall, den inneren Notstand und den Katastrophenfall. In diesen Fällen werden die Grundrechte eingeschränkt.
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Es sind aber nach meinem Verständnis alles Fälle, in denen ein Notstand konkret eingetreten ist. Ich würde mich wundern, wenn nach den von Dir zitierten Gesetzen der Notstand vorbeugend für eine hypothetisch in nicht absehbarer Zukunft eventuell eintretenden Katastrophe oder Gefahr angewendet werden kann.