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Alt 27.11.2019, 05:31   #246
ThomasG
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.01.2012
Beiträge: 4.769
Man fasst es nicht!
Was geht in den Köpfen von Leuten nur vor, die nur drei Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, was eindeutig feststellte, dass Hartz-IV-Kürzungen von 60 % verfassungswidrig sind, einen solchen Entwurf zu verantworten haben?
Für mich ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass man eben nicht auf das entsprechende verfassungswidrige Druckmittel verzichten will und wenn man sich dafür noch so schäbige "Tricks" ausdenken muss.

Zitat:
Zitat von Süddeutsche Zeitung
Das Karlsruher Urteil hat sich nicht ausdrücklich mit den 10-Prozent-Sanktionen befasst, wie sie wegen versäumter Termine beim Jobcenter verhängt werden. Eine Kürzung um 30 Prozent hielt das Gericht unter engen Voraussetzungen für gerade noch zulässig. Drastische Sanktionen von 60 Prozent - bisher vorgesehen bei wiederholter Ablehnung eines Jobs - seien dagegen auf der Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse "nicht zumutbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen". Ein derart tiefer Eingriff ins Existenzminimum sei eine Belastung von "außerordentlicher Härte", heißt es in dem Urteil.
ThomasG ist offline   Mit Zitat antworten