Zitat:
Zitat von PabT
Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus lassen sich mehrere Punkte, sofern kein Notfall vorliegt, ohne Notruf einfacher regeln:
-Beschuldigten fotografieren (bei "Recht am eigenen Bild!-Blabla" müde lächeln), das spart den Stress bei der Personenbeschreibung, außerdem sind Geo-Daten und Datum/Uhrzeit auch gleich gespeichert
-Zeugen ansprechen, Telefonnummern/Mail-Adressen austauschen
-Das Ganze dann über die Onlinewache einreichen - steht kein Beamter am Tresen, der das dann "eigentlich nicht so schlimm" findet, sondern es wird automatisch eine Akte angelegt.
Alternativ: die 110 hat immer sofort jemanden geschickt, wenn ich erklärte, gerade eine vorläufige Festnahme gem. 127 (1) StPO vorgenommen zu haben. Da der Busfahrer sicher kein persönlicher Bekannter war, wäre das wohl durchaus angemessen gewesen. Und die Zeugen sind dann auch kein Thema.
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Sehr gerne auch auf diese Weise. Ich bin nur gerade nicht im Bilde, ob jedes Bundesland bereits sowas eingerichtet hat. Bei uns (SL) gibts das seit knappen 1,5 Jahren. Daher wird's das wohl überall geben ?!?
Vorläufige Festnahme ist so ein heikles Thema. Je nachdem, wer da im Bus hockt, kann das auch nicht gerade ungefährlich für dich selbst werden. Wenn du dir das zutraust, ok
Achja bevor ich es vergesse. Wir reden hier von der Bedrohung oder sonstigen Straftaten. Bei einem zu engem Überholen den Busfahrer anzuhalten und dir vorläufige Festnahme zu erklären... Nope... das wäre dann eher eine Freiheitsentziehung, da eine Ordnungswidrigkeit (nicht genügend Seitenabstand) KEIN Festnahmegrund ist