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Alt 21.11.2019, 15:02   #65
PabT
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Registriert seit: 10.06.2015
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Zitat:
Zitat von Lebemann Beitrag anzeigen
Das tut mir sehr leid, dass ihr solche Erfahrungen gemacht habt. Das Androhen eines Verbrechens ist eine Straftat (§241StGB). Töten (Mord/Totschlag) ist definitiv ein Verbrechenstatbestand. Daher MUSS die Polizei dies ermitteln. Merk dir den Namen und beschwer dich über die faulen Kollegen. Auf die hab ich auch kein Bock...
Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus lassen sich mehrere Punkte, sofern kein Notfall vorliegt, ohne Notruf einfacher regeln:
-Beschuldigten fotografieren (bei "Recht am eigenen Bild!-Blabla" müde lächeln), das spart den Stress bei der Personenbeschreibung, außerdem sind Geo-Daten und Datum/Uhrzeit auch gleich gespeichert
-Zeugen ansprechen, Telefonnummern/Mail-Adressen austauschen
-Das Ganze dann über die Onlinewache einreichen - steht kein Beamter am Tresen, der das dann "eigentlich nicht so schlimm" findet, sondern es wird automatisch eine Akte angelegt.

Alternativ: die 110 hat immer sofort jemanden geschickt, wenn ich erklärte, gerade eine vorläufige Festnahme gem. 127 (1) StPO vorgenommen zu haben. Da der Busfahrer sicher kein persönlicher Bekannter war, wäre das wohl durchaus angemessen gewesen. Und die Zeugen sind dann auch kein Thema.
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"Wer einen Hammer hat, für den ist jedes Problem ein Nagel; für einen Triathleten ist das ganze Leben irgendwie ein Triathlon."
(Schwarzfahrer hier)

Ember Sea \m/
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