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Das tut mir sehr leid, dass ihr solche Erfahrungen gemacht habt. Das Androhen eines Verbrechens ist eine Straftat (§241StGB). Töten (Mord/Totschlag) ist definitiv ein Verbrechenstatbestand. Daher MUSS die Polizei dies ermitteln. Merk dir den Namen und beschwer dich über die faulen Kollegen. Auf die hab ich auch kein Bock...
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