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Zitat von Meik
Nach einigen Jahren kann man auf die Kleinunternehmerregelung wechseln.
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Ist klar, machen wir auch.
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Begründung ist ganz einfach: Auf dem Papier ist die PV-Anlage ein Gewerbe. Du beziehst also deinen Eigenverbrauch von deinem Gewerbe PV-Anlage. Verkauf von Ware von Gewerbe an Privat unterliegt halt der Mehrwertsteuer wenn es kein Kleingewerbe ist. Ergo zahlst du Mehrwertsteuer auf den Eigenverbrauch.
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Ich kenne die Argumentation, sie mag juristisch wasserdicht sein, nur überzeugt sie mich logisch nicht. Ich verkaufe keine Ware an mich selbst (sind nicht in-sich-Geschäfte eh problematisch?). Ich nutze meinen selbst produzierten Strom, wie ich die Kartoffeln und Himbeeren aus dem Garten selbst aufesse, ohne sie mir selbst zu bezahlen (auch wenn ich sie verkaufen könnte). Auf meine selbstgezogenen Kartoffeln und Himbeeren muß ich ja auch (noch nicht?) steuern zahlen. Ein Unterschied im Sachverhalt ist für mich objektiv nicht erkennbar, aber ich werde deshalb sicher nicht vor Gericht ziehen.