Zitat:
Zitat von tandem65
Wieso eigentlich nicht?
Bei Geschwindigkeit, Abstandsverstössen auf der Autobahn geht es doch auch oder gibt es das nur bei Alarm bei Natter 763.
Das ist wohl ehe so wie der Herr Sybenwurz schreibt. Da ist kein Wille um das durchzusetzen.
Lachen musste ich auch gerade als ich den Artikel über das Messgerät deiner Kollegen in Ö gelesen habe. knappes überholen ist kein Kavaliersdelikt. es ist mit Strafen ab 20,-€ zu rechnen. 
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Filmen ist was anderes wie Fotografieren. Überfährst du eine Linie und bist zu schnell, wird der Blitzer ausgelöst. Im Längsverkehr findet eine indirekte Messung anhand von Zeitabständen zwischen zwei Fahrzeugen statt. Keine direkte Abstandsmessung.
Überholen ist ein etwas komplexerer Vorgang, bei dem das Ausscheren nach links, dem Überholmanöver selbst und das Einscheren nach rechts durchgeführt wird.
PS: Die Strafen sind allgemein recht lächerlich.