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Alt 18.11.2019, 13:53   #27
Nogi87
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Zitat:
Zitat von VolkerR Beitrag anzeigen
Ich bin zwar kein Jurist, habe aber aus beruflichen Gründen öfter mit Kündigungen zu tun. Aus Erfahrung kann ich folgendes sagen:
- wenn der AG kündigt, gelten die Fristen wie oben beschrieben
- wenn der AN kündigt, gelten die 4 Wochen (wenn im Tarifvertrag keine kürzeren
Fristen stehen)
Die Angleichung der AN-Fristen an die AG-Fristen ist meines Erachtens unwirksam, da sie den AN (wenn dieser kündigt) unverhältnismäßig benachteiligt.

zur zweiten Frage:
was soll schon passieren? Gar nichts ! Wenn der AG klagen würde, hätte er keine Aussicht auf Erfolg. Würde nur Geld, Zeit und Nerven kosten...
Außerdem: was soll ein AG mit einem AN anfangen, der gar nicht mehr bei ihm arbeiten will???
Im TVÖD gibt es diese Angleichung auch. Bei entsprechender Beschäftigungszeit hat man eine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer von 6 Monaten zum Quartalsende. Wenn das nicht zulässig wäre hätte bei Millionen von Beschäftigten bestimmt schon einer geklagt.
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