Zitat:
Zitat von tandem65
Und ich habe geschrieben, daß es hier in D die Gefahrgutverordnung verbietet die um Größenordungen kleineren Akkus von Pedelecs bei weitaus geringeren Beschädigungen zu transportieren.
Ich habe da eher den Eindruck daß da klare Regeln in der Gefahrgutverordnung fehlen. Welche Sicherheitsmaßnahmen beim Transport entsprechend beschädigter/defekter Akkus zu ergreifen sind.
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In der Gefahrgutverordnung steht nichts dazu, die EU ist auch nicht in der Pflicht. Die Gefahrgutsachen werden über das ADR-Abkommen geregelt, da sind auch diverse Nicht-EU-Länder beteiligt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Europä...auf_der_Straße
Zu defekten Akkus gibt es seit 2015 eine klare Regelung:
https://www.gefahrgutbrumme.de/SV/SV376.html
Transport ungeprüfter Akkus zur Entsorgung (ADR/RID2015) sowie Kleinakkus und Geräten mit fest verbauten Kleinakkus (SV 636) ist auch geregelt. Auch interessant dazu:
https://www.elektrogesetz.de/themen/gefahrgut-adr/
Feuerfeste Verpackungen gibt es mittlerweile selbst bei amazon zu kaufen, einfach mal dort oder bei google nach LiPo-Safe suchen.