Meiner Meinung nach heißt das, dass der Arbeitnehmer immer dieselbe Kündigungsfrist hat wie der Arbeitgeber. Also:
Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Gesetzlich hat eigentlich nur der Arbeitgeber diese Fristen und der Arbeitnehmer immer einen Monat, aber durch diesen Passus werden die Kündigungsfristen des Arbeitnehmers angepasst.
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