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Zitat von ziel
Wer kennt sich mit dem Grundgesetz und dem Erbrecht aus?
Nicht Jörn oder Arne.
Bitte einen Fachmann der sich mit sowas auskennt?
Das ist keine persönliche Meinung. Sondern tatsache 
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Um das zu klären, braucht es jetzt nicht unbedingt einen Juristen oder Notar.
Man müsste allerdingsvorher wissen, mit welchen ganz konkreten Aussagen / Stellen der Bibel das deutsche Erbrecht verglichen werden soll.
Soweit ich mich erinnere, werden im Alten Testament eher Beispiele erwähnt, wo der älteste Sohn alles erbt. So war es auf den katholischen Bauernhöfen im Mittelalter in der Schweiz und bei den meisten katholischen Königshäuser im Mittelalter. Den anderen Geschwistern blieben: Kloster, Heirat (Frauen), Militär / Söldner.
Ich nehme an, dass in den 2000 Jahren Geschichte, wo sehr unterschiedliche Arten von Erbfolgen nebeneinander existierten, die Väter / Mutter des Grundgesetzes eher an den Grundsatz
der Gleicheit dachten bei der Bestimmung der Erbfolge als an die Bibel.
Dieser Grundsatz der Gleichheit schliesst auch mit ein, dass eine Bauerntochter z.B. die gleichen Rechte hat, einen Hof zu erben, wie ein Bauernsohn, was das Bundesverfassungsgericht beschloss, weil eine Bauerntochter klagte.
"Die Bevorzugung des männlichen Hoferben ist nicht etwa durch biologische oder funktionale Unterschiede der Geschlechter gerechtfertigt. Insbesondere reicht der Gesichtspunkt nicht aus, daß auf einem Bauernhof im allgemeinen dem Mann die Außenwirtschaft und auch regelmäßig die Planung und Leitung des Betriebs obliegt, während die Frau die Innenwirtschaft mit den Arbeiten in Haushalt, Stall und Garten besorgt.
......
Die in manchen Gegenden herrschende Tradition, daß bei der Auswahl des Hoferben den Söhnen der Vorzug vor den Töchtern gebühre, könne den allgemein geltenden Gleichberechtigungssatz nicht außer Kraft setzen."
https://www.zeit.de/1963/13/gleichbe...ernhof/seite-2