07.11.2019, 20:35
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Szenekenner
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Ich finde, dieser Artikel im Freitag stellt das Urteil sehr differenziert dar. Es kommt jetzt auf politische Mehrheitsverhältnisse an, ob es gelingt, Hartz IV durch bessere, humanere, gerechtere Gesezte zu ersetzen.
"Jetzt haben wir zumindest eine gewisse Klarheit nach jahrelangem Warten auf eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts. Und wenn auch die Schlagzeilen nach der Urteilsverkündung beherrscht werden von dem Hinweis auf die – teilweise – Verfassungswidrigkeit der Sanktionen im Hartz-IV-System, sollte man sich klarmachen, dass die vielen Hoffnungen und Erwartungen auf ein generelles Ende der Sanktionierung, also einer Absenkung des staatlich definierten Existenzminimums, nun bitter enttäuscht wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Jobcentern die härtesten Ausformungen des Sanktionsregimes genommen, und das allein ist schon eine gute Nachricht für viele Betroffene, die sowieso schon am Rand leben und oftmals in den Abgrund gestoßen wurden, wenn sie in die Sanktionsmaschinerie gekommen sind. Das Fallbeil der Leistungskürzung wird etwas entschärft, denn mehr als 30 Prozent Kürzung gehen nicht mehr, und auch die starre dreimonatige Dauer kann verkürzt werden, wenn der Betroffene auf den „rechten Weg“ zurückkehrt oder das – wie? – glaubhaft machen kann.
Auf der anderen Seite müssen wir zur Kenntnis nehmen: Die Verfassungsrichter haben die Hoffnung auf ein Verbot des Unterschreitens des Existenzminimums abgeräumt. Wir haben nun die höchstrichterliche Bestätigung einer 70-Prozent-Existenz in unserem Land. Es gibt in der Konsequenz also ein neues, abgesenktes Existenzminimum, was eines der logischen Probleme war, mit denen sich die Richter herumgeschlagen haben. Denn ihre Vorgänger hatten noch 2010 von einem „unabdingbaren Grundrecht“ gesprochen. Gleichsam die letzten Zuckungen dieser weitreichenden Formulierung von damals finden sich im neuen Urteil in so einer an sich wunderbaren Formulierung: „Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“ Der eine oder andere mag an dieser Stelle ein Aufblitzen der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens zu erkennen glauben, aber das ist ein Trugschluss. Schon der nächste Satz räumt das ab: „Das Grundgesetz verwehrt es dem Gesetzgeber aber nicht, die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz zu binden, also nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können, sondern wirkliche Bedürftigkeit vorliegt.“
der-freitag/fallbeil-leicht-entschaerft
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