Zitat:
Zitat von Estebban
Wenn du offensichtlich hehlerware kaufst könntest du dich mit der gleichen Ausrede rausreden - funktioniert nur halt nicht 
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Genau. Es gilt
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Im konkreten Fall der China-Ware ist es Pflicht des Käufers, sich über den korrekten Wert der fälligen Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren, gemessen am Gesamtwert der Ware inkl. Transportkosten, zu informieren und sicherzustellen, dass diese bezahlt werden. Andernfalls liegt eine Straftat nach
§ 370 I Abgabenordnung vor.
