Nun kommen hoffentlich bald die dringenden Änderungen bei Hartz IV und nicht nur die Abschaffung der grundgesetzwidrigen Sanktionen.
"Der Staat darf Hartz-IV-Empfängern künftig nicht mehr so schnell und so weitreichend Leistungen kürzen wie bisher. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grundsätzlich seien Sanktionen aber zulässig.
Sind Hartz-IV-Sanktionen mit dem menschenwürdigen Existenzminimum vereinbar? Diese Frage musste das Bundesverfassungsgericht beantworten. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Regeln teilweise verfassungswidrig sind.
Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind insbesondere die Kürzungen um 60 Prozent oder mehr, wie Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth sagte. Um 30 Prozent dürfen die Leistungen weiter gekürzt werden."
https://www.tagesschau.de/inland/har...rteil-101.html