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Alt 04.11.2019, 23:14   #11247
schnodo
Szenekenner
 
Benutzerbild von schnodo
 
Registriert seit: 28.10.2011
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 9.018
Zitat:
Zitat von ThomasG Beitrag anzeigen
So lange nicht einwandfrei bewiesen ist, dass ihr klar war, was sie da über die Grenze bringt, finde ich eben nicht, dass dieser Grundsatz berücksichtigt wurde.
In dubio pro reo kann gelten, wenn man die Tat nicht zweifelsfrei nachweisen kann. Allein das beharrliche Leugnen eines dringend Tatverdächtigen ist wohl kein ausreichender Anlass für Zweifel.

Es lässt sich kaum glaubhaft machen, dass man mehr als 50 kg eingeschweißte Substanzen über eine internationale Grenze transportiert und nicht den Verdacht hegt, dass da etwas faul sein könnte. Das wäre vielleicht nachvollziehbar, wenn die Drogen in irgendwelchen Hohlräumen versteckt gewesen wären. Das war aber nicht der Fall:
Zitat:
Sie sei auf dem Weg nach Düsseldorf zum Training, erzählte die Sprinterin den Beamten demnach. Im Gepäck im Kofferraum seien Laufschuhe. Stattdessen fanden die Leute vom Zoll in Koffer, Sporttasche und Kartons zum Teil doppelt eingeschweißte Drogenpäckchen und Bargeld.

Stell Dir mal vor, Du fährst in Urlaub und jemand packt Dir 52 kg Backsteine in Deinen Koffer und Deine Sporttasche, dazu noch ein paar Tausender. Schlepp das mal! Ich kann mir nicht vorstellen, wie man das nicht mitkriegt. Da wird für Socken und Sportschuhe nicht mehr viel Platz gewesen sein.*

Der Richter hört ähnliche Ausflüchte vermutlich dauernd. Im Fall der Sportlerin müssen diese so schlecht vorgetragen worden sein, dass er aufgrund fehlender Reue das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß deutlich überboten hat.

Darüber hinaus hat sie wohl auch damit keinen Gefallen getan:
Zitat:
Im Gegenzug sollte sie Dopingmittel auch für andere Sportler über die Grenze bringen, wie ihr Anwalt erklärte. Ohne Wissen seiner Mandantin hätten Unbekannte aber Drogen in das Auto gepackt. Die junge Frau wolle sich nicht weiter äußern, weil sie ansonsten um ihr Leben und das ihrer früheren Lebenspartnerin und deren Kinder fürchten müsse.
Wenn "Unbekannte" das "ohne Wissen seiner Mandantin" gemacht haben, besteht doch überhaupt kein Grund, dass eine umfassende Aussage jemanden gefährden könnte. Angeblich weiß sie ja nichts. Ich glaube, der Richter fühlte sich von ihr verarscht.

Falls irgendjemand mal über die schriftliche Fassung des Urteils stolpert, bitte verlinken.

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*Käme man mit sowas durch, wäre das eine top Strategie für zukünftige Transporte: Man versichert vorher an Eides statt, dass man keine Ahnung hat, was man sich in den Kofferraum laden lässt und ist aus dem Schneider.
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