Zitat:
Zitat von tandem65
Sprich Du hast da keinen Rechtsgrund um das einzuklagen, damit ist es eine Frage der Kulanz des Händlers wenn er die Kiste zurücknimmt.
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Sehe ich nicht so.
Eher ein satter Betrugsversuch des Händlers.
Wenn der halbwegs schlau ist, hält er die Bälle flach.
Wir hatten ja gleich zu Anfang die Gabel, dann kam die Geschichte mit der Kurbel;- gut, das mag ihm tatsächlich entgangen sein, und nu n gerissenes Tretlagergehäuse.
Wenn mir das jemand hinstellen würde, nachdem ichs gebraucht verkauft hätte, würd ich hübsch die Füsse stillhalten, wenn ichs übersehen hätte (und wenn nicht, sowieso).
Ich glaube, wir hatten das Thema schonmal bei der Kurbel, aber ich sehe die rechtliche Situation weiter wie
hier (2. Absatz) dargestellt:
Zitat:
Gewerblich: Kauft man als Verbraucher bei einem Händler beispielsweise ein Auto, kann die Gewährleistung nicht vollkommen ausgeschlossen, sondern maximal auf ein Jahr reduziert werden. Das gilt auch dann, wenn Sie eine anderslautende individuelle Vereinbarung treffen; diese wäre schlichtweg unwirksam.
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