Zitat:
Zitat von tandem65
Hi Björn,
jetzt nedd gleich den Sand in den Kopf stecken.
Wandlung ist Rechtlich nicht so trivial wie es Sybenwurz dargestellt hat.
Kann natürlich sein, daß der Händler das einfach macht, aber muss nicht.
Der Händler darf natürlich nachbessern. Sollte also einen passenden einwandfreien Rahmen montieren. Das ist durch die gesetzliche Gewährleistung geregelt!
Falls er sich auf Gebrauchtkauf und keine Gewährleistung berufen will, lass es Dir schriftlich geben.
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Ich habe bei dem Kerl eine einjährige Garantie auf Serviceleistungen. Aber nachdem es schon der zweite negative Vorfall bei ca 26 km Fahrt war, sehe ich es da so wie Sybenwurz mit seiner Spitze des Eisbergs: was kommt wohl als nächstes? Ich denke, mit der Rückgabe unser Suche nach einem anderen "neuen " Rad bin ich da vielleicht besser bedient m