Hi Björn,
Zitat:
Zitat von Björn Tepper
Danke, genau so wie oben beschrieben fühle ich mich.
Ich werde indem Händler das Rad am Dienstag einschieben und mein Geld zurück verlangen.
Und dann geht wohl die Suche nach nem neuen, gebrauchten Fahrrad wieder los... 
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jetzt nedd gleich den Sand in den Kopf stecken.
Wandlung ist Rechtlich nicht so trivial wie es Sybenwurz dargestellt hat.
Kann natürlich sein, daß der Händler das einfach macht, aber muss nicht.
Der Händler darf natürlich nachbessern. Sollte also einen passenden einwandfreien Rahmen montieren. Das ist durch die gesetzliche Gewährleistung geregelt!
Falls er sich auf Gebrauchtkauf und keine Gewährleistung berufen will, lass es Dir schriftlich geben.